(sda) Der Ständerat will bei Vorkommnissen von grosser Tragweite künftig keine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einsetzen. Er hat sich am Dienstag dagegen entschieden, ein neues Organ zu schaffen.

Die kleine Kammer ist mit 25 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission gefolgt und nicht auf das Geschäft eingetreten.

Die Mehrheit des Ständerats vertrat die Auffassung, dass die Einführung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation nicht notwendig sei, da die derzeitige Ausgestaltung der parlamentarischen Oberaufsicht angemessen sei. Die Geschäftsprüfungskommissionen müssten nicht weiter gestärkt werden.

Der Nationalrat hatte der von seiner Geschäftsprüfungskommission erarbeiteten Vorlage in der Wintersession mit 172 zu 25 Stimmen zugestimmt. Nach seinem Willen könnte die ausserordentliche Aufsichtsdelegation von den heutigen Aufsichtskommissionen eingesetzt werden, den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen beider Räte. Sie würde aus Mitgliedern dieser Kommissionen bestehen.

Die Aufsichtsdelegation würde über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). So könnte sie etwa Bundesratsprotokolle einsehen. Die Aufsichtsdelegation könnte aber einfacher und schneller eingesetzt werden als eine PUK, da es dafür einen Parlamentsentscheid braucht.

Gesetzesarbeiten angestossen hatte 2015 alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.