Mit Betriebszulagen wird ein Teil der Kosten entschädigt, die trotz Mutterschaft weiterhin anfallen. Wehrdienstpflichtige erhalten dafür zusätzlich 67 Franken pro Tag. Es sei nicht einzusehen, warum das für Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft anders sein sollte, hatte alt Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) ihre Motion begründet.
Eine Gleichbehandlung sei angezeigt, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Vorstoss einverstanden. Die Änderung sei bereits in Arbeit, sagte Sozialminister Alain Berset.
Einzig die SVP-Fraktion lehnte die Motion ab. Eine weitere Belastung der Erwerbsersatzordnung (EO) sei aus finanzpolitischen Gründen nicht tragbar, argumentierte sie. Die EO könne nicht dauernd für alle möglichen Versicherungsansprüche beigezogen werden, sonst entleere sich der Fonds noch schneller.