Stellen sollten gemäss Motion nicht unter die Meldepflicht fallen, wenn der Unterbruch zwischen zwei Anstellungen der gleichen Person weniger als ein Jahr dauert Hat die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) keine passenden Dossiers zur Hand, sollte die fünftägige Publikationssperrfrist verkürzt werden.
Rieder wollte so "unnötigen bürokratischen Leerlauf" für die Betriebe vermeiden, wie er sagte. Der grösste Teil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohne bereits in der Schweiz.
Daniel Fässler (CVP/AI) wollte die Ausnahmebestimmung ebenfalls. Er erinnerte daran, dass das Parlament bei der Einführung der Stellenmeldepflicht dem Bundesrat die Kompetenz erteilt habe, bei der Wiederbesetzung von Stellen von der Meldepflicht abzusehen.
Die Stellenmeldepflicht wurde Mitte 2018 zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP eingeführt. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) lehnte die Motion ab. Gerade im saisonalen Arbeitsmarkt solle die Stellenmeldepflicht greifen, sagte Damian Müller (FDP/LU).
Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte an die hohe Arbeitslosigkeit im Gastgewerbe. Die Stellenmeldepflicht solle Arbeitslosen im Inland mit einem Informationsvorsprung helfen und diesen so kleinen Vorteil verschaffen. Eine Anstellungspflicht bestehe nicht. Auch der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.