Mit dieser sollten die Ehe und die eingetragene Partnerschaft als Wirtschaftsgemeinschaft definiert werden, die bei den Steuern und den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden dürften. Das entspricht der 2016 abgelehnten CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe - jedoch ohne die darin enthaltene Ehe-Definition. Diese gilt als Grund für das Scheitern des Volksbegehrens.
Das Problem der verfassungswidrigen Heiratsstrafe - der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren - ist seit Jahrzehnten ungelöst. Die Gründe dafür sind vielfältig: Eine Steuerreform kann zu Steuereinbussen und neuen Diskriminierungen führen. Je nach Modell droht den Steuerbehörden administrativer Zusatzaufwand. Und nicht zuletzt blockieren unterschiedliche gesellschaftspolitische Überzeugungen eine Lösung.
Lösung in Arbeit
Diese spiegelten sich auch in der Debatte im Ständerat. Vertreterinnen und Vertreter von SP und FDP brachen eine Lanze für die Individualbesteuerung, die sie für die einfachste und gerechteste Variante halten. Das lehnen SVP und CVP ab, weil Einverdiener-Ehepaare benachteiligt würden. Sie möchten bei einer gemeinsamen Besteuerung bleiben und dies am liebsten in der Verfassung verankern.
Es waren die gleichen Positionen wie bei der letzten Debatte über die Heiratsstrafe. Den Ausschlag gab das Argument, dass der Bundesrat derzeit an einer Lösung arbeitet. Das Parlament hatte letztes Jahr einen ersten Entwurf zurückgewiesen mit dem Auftrag, Alternativen zu prüfen.
Varianten möglich
Es sei nicht sinnvoll, wenn das Parlament parallel dazu eine eigene Vorlage ausarbeite, sagte Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR). "Das ist unproduktiv." Eine Lösung könne auch im Rahmen des Entwurfs des Bundesrats gefunden werden. Andrea Caroni (FDP/AR) wies zudem darauf hin, dass die Aargauer Initiative das Problem eher beschreibe als es zu lösen.
Der Ständerat lehnte die Standesinitiative mit 22 zu 18 Stimmen ab. Er hatte sich bereits 2018 dagegen ausgesprochen. Obwohl der Nationalrat Ja gesagt hat, ist die Initiative damit vom Tisch.
Von der Heiratsstrafe betroffen sind nach Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare betroffen. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt. Auf der anderen Seite gibt es auch einen Heiratsvorteil. Davon profitieren unter dem Strich rund 382'000 Paare.