(sda) Bauern sollen ihre Gülle künftig nicht zwingend mit dem Schleppschlauch ausbringen müssen. Gleichzeitig soll der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert werden. Der Ständerat hat dazu eine Motion mit 27 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Einen Ordnungsantrag von Roberto Zanetti (SP/SO), die Motion der zuständigen Kommission zum Prüfen zu übergeben, lehnte der Rat ab. Eher sollte die Motion behandelt und für die Landwirtschaft Planungssicherheit geschaffen werden, fanden mehrere Ratsmitglieder.

Motionär Peter Hegglin (CVP/ZG) argumentierte zunächst mit den Kosten, die die Schleppschlauch-Pflicht bringe. Temperatur und Luftfeuchtigkeit hätten einen grösseren Einfluss auf die Stickstoff-Emissionen als die Technik, sagte Hegglin zudem.

Müssten gemeinsam Maschinen betrieben werden, seien die Bauern weniger flexibel beim Ausbringen der Jauche. Auch könnte das Obligatorium dazu führen, dass vermehrt Kunstdünger gebraucht werde.

Werner Salzmann (SVP/BE) doppelte nach und erklärte dem Ratskollegium das Schleppschlauchverfahren: Über Schläuche wird die Gülle vom Fass direkt aufs Erdreich ausgebracht statt gespritzt. "Ein gutes Verfahren." Doch das System sei nicht überall anwendbar.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. In emissionsmindernde Ausbringverfahren habe der Bund insgesamt mehr als 160 Millionen Franken investiert. Die Beiträge hätten einen Plafond erreicht, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Weitere Fortschritte seien nicht zu erwarten.

Schleppschläuche werden gemäss einem Bundesratsentscheid von Anfang Jahr ab dem 1. Januar 2022 obligatorisch sein, wo dies topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniakemissionen deutlich senken.