(sda) Die Krankenkassen sollen die Kosten für Behandlungen von Schwangeren übernehmen, die in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten eine Fehlgeburt erleiden oder Komplikationen haben. Heute müssen sich schwangere Frauen in dieser Zeitspanne an den Kosten beteiligen.

Wenn also eine Frau ihr Kind in den ersten 12 Wochen verliert, muss sie die gesamten Kosten für die - teils operative - Behandlung nach dem Tod des Ungeborenen übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten erst für Behandlungen nach den ersten drei Monaten der Schwangerschaft.

Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat ohne Gegenstimme für eine entsprechende Änderung ausgesprochen. Es sei eine Ungleichbehandlung von Frauen, die in den ersten Wochen Komplikationen hätten gegenüber Frauen, deren Schwangerschaft problemlos verlaufe, begründet Irène Kälin (Grüne/AG) ihre Motion, die sie im Nationalrat eingereicht hatte.

Eine ähnliche lautende Motion reichte Jean-Luc Addor (SVP/VS) ein. Die aus "unerfindlichen Gründen" im Gesetz bei der 13. Schwangerschaftswoche festgelegte Grenze für bestimmte medizinische Leistungen sei ethisch unhaltbar, begründete er.

Auch der Bundesrat sieht wegen der Ungleichbehandlung der Patientinnen Handlungsbedarf, wie Gesundheitsminister Alain Berset sagte. Er muss sich nun mit der Gesetzesanpassung befassen.