(sda) In Zeiten von Corona sollen Nationalrätinnen und Nationalräte auch von zuhause aus an Abstimmungen teilnehmen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der noch in dieser Wintersession verabschiedet werden soll.

Nun soll es schnell gehen. Am Montag stimmte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) dem Vorhaben zu, am Dienstag legt die Nationalratskommission nun den Gesetzesentwurf vor.

Wer wegen des Coronavirus nicht an der Sitzung des Nationalrats teilnehmen kann, soll von zuhause aus abstimmen können. Die Kommission hat mit 18 zu 7 Stimmen den Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss verabschiedet, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Da keine eindeutige Verfassungsgrundlage für eine nicht physische Teilnahme an den Sitzungen der Bundesversammlung bestehe, erfolge die Änderung in Form eines dringlichen Bundesgesetzes ohne Verfassungsgrundlage, hiess es.

Sollte die Vorlage in beiden Räten ohne ein Differenzbereinigungsverfahren durchgehen, könnte sie im Hinblick auf die dritte Woche der Wintersession in Kraft treten.

Ständerat verzichtet

Der erste Vorschlag der Nationalratskommission sah vor, dass auch die Mitglieder des Ständerates online ihre Stimme abgeben können, doch die zuständige Kommission winkte ab.

Eine Mehrheit der Ständeratskommission argumentierte vor allem mit staatspolitischen Bedenken. Zum parlamentarischen Prozess gehöre nicht nur das Abstimmen, sondern auch die vorangehende Debatte und der Austausch zwischen den Ratsmitgliedern, hiess es. Damit dies geschehen könne, müssten die Parlamentarier physisch präsent sein.