(sda) Falls die Wintersession 2020 wegen des Coronavirus abgebrochen werden muss, wird ein Notfallbudget in Kraft treten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat diesem Vorgehen zugestimmt - und zwar deutlich mit 34 zu 0 Stimmen.

Das Staatsbudget muss laut Bundesverfassung vom Parlament bewilligt werden. Was gilt, wenn National- und Ständerat den Voranschlag nicht vor Beginn des Haushaltsjahres zu Ende beraten, ist nicht geregelt. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) hat deshalb eine Regelung verfasst, die in Kraft tritt, falls die Wintersession wegen des Coronavirus ab- oder unterbrochen werden muss.

Die Regelung sieht vor, dass der Antrag des Bundesrats für das Staatsbudget 2021 mitsamt den Nachmeldungen als Grundlage gilt. Der Antrag wird bei denjenigen Budgetposten abgeändert, bei denen die Finanzkommissionen der beiden Räte Mehrheitsanträge verabschiedet haben. Liegen von den Kommissionen unterschiedliche Mehrheitsanträge vor, gilt der tiefere beantragte Betrag.

Die Corona-Kredite würden allesamt bewilligt, da sie eher zu Beginn des Jahres ausbezahlt würden. Bei allen anderen Voranschlagskrediten sollen vorerst 50 Prozent bewilligt werden. In der Frühjahrssession würde dann der definitive Beschluss zu den Krediten gefasst.

Dringliche Nachträge würde der Bundesrat bei den Finanzkommissionen beantragen, die diese ausnahmsweise bewilligen könnten. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.