Gerade in Zusammenhang mit der angestrebten Stärkung der Zusammenarbeit in der IZA mit dem Privatsektor sei der verstärkte Bezug der Umsetzungspartner zur Schweiz wichtig, sagte Kommissionssprecher Benedikt Würth (CVP/SG). Auch zur Sicherung des Schweizer Entwicklungs-Know-Hows, zur Nachwuchssicherung und zum Halten von Arbeitsplätzen in der Schweiz müsse es wichtiger werden, dass Anbieterinnen und Anbieter auch einen Bezug zur Schweiz hätten.
Die Vergabe von Projekten und Mandate der IZA fällt unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Aus Sicht des Bundesrats ist die Forderung nicht mit dieser Rechtslage vereinbar, wie Aussenminister Ignazio Cassis im Rat sagte.
Bei den Verfahren werde der Zuschlag an den Anbieter mit dem vorteilhaftesten Angebot erteilt, führte Cassis aus. Eine prioritäre Berücksichtigung von Schweizer Anbietern wäre eine Diskriminierung und würde Verfahrensgrundsätze wie Transparenz, fairen Wettbewerb und Nichtdiskriminierung verletzen.
Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sei zudem erst gerade revidiert worden, es tritt am 1. Januar in Kraft. Damit seien die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz bereits verbessert und Möglichkeiten geboten worden, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte vermehrt zu berücksichtigen.
Das Geschäft geht in den Nationalrat.