(sda) Die Schweiz kann sich an der ausgebauten Schengen-Datenbank beteiligen, aber mit Einschränkungen. Der Nationalrat hat die Vorlage gutgeheissen und auch gleich bereinigt, nachdem er sie im September noch abgelehnt hatte.

Die Vorlage zum Schengener Informationssystem (SIS) ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat schloss sich am Montag den Einschränkungen für die ausgebaute Datenbank an, die der Ständerat vergangene Woche beschlossen hatte.

Unabdingbar für die Schweiz

Mit 148 zu 32 Stimmen bei 4 Enthaltungen sagte er am Montag Ja zu der SIS-Vorlage, gegen den Willen der Grünen. Die Schweiz ist als Schengen-Staat verpflichtet, die neuen Regelungen der EU zu übernehmen. Der Nationalrat übernahm am Montag die vom Ständerat beschlossenen Einschränkungen für die ausgebaute Datenbank.

Das Sis sei für die Sicherheit in der Schweiz unabdingbar, sagte Thomas Rechsteiner (CVP/AI) für die Mehrheit. Bis 350'000 Abfragen würden alleine aus der Schweiz getätigt, ergänzte Doris Fiala (FDP/ZH). Das SIS helfe mit verdeckten Ausschreibungen neu auch, gegen Zwangsheiraten und Menschenhandel vorzugehen, sagte Beat Flach (GLP/AG).

Für die Minderheit kritisierte Fabien Fivaz (Grüne/NE) mit der Neuerung verbundene, unverhältnismässige Verschärfungen im Ausländergesetz. Diese versteckten Anpassungen seien nicht nötig, um die Vorlage umzusetzen, doppelte Marionna Schlatter (Grüne/ZH) nach. Einreiseverbote würden auf neue Tatbestände ausgedehnt.

Zustimmung von SVP und SP

Die Svp, die beim ersten Anlauf im September noch Nein gesagt hatte, unterstützte die Vorlage nun mit grosser Mehrheit - dank der vom Ständerat eingefügten Änderung, wonach die Richtlinie der EU nicht auf den Vollzug der Landesverweisung anwendbar ist, wie Jean-Luc Addor (VS) sagte.

Die SP-Fraktion hatte sich in der ersten Runde enthalten, weil sie beim Datenschutz Verbesserungen wollte. Dies habe der Ständerat nun verbessert und klipp und klar geregelt, sagte Priska Seiler Graf (ZH). Die SP sagte nun ebenfalls mit grosser Mehrheit Ja.

Aufgenommen hat der Ständerat Bestimmungen zur Verbesserung der Aufsichtsfunktion des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der Datensicherheit und der Zusammenarbeit mit den kantonalen und den europäischen Stellen. Damit habe er ein Anliegen des Nationalrates aufgenommen, sagte Kommissionssprecher Rechsteiner.

Schliesslich fügte der Ständerat Ausnahmen bei der Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten in die Vorlage ein. Der Bundesrat unterstützte die vom Ständerat angebrachten Anpassungen ebenfalls.