(sda) Weil das Parlament noch eine Weile mit dem neuen Bundesgesetz über Tabakprodukte beschäftigt sein wird, will der Nationalrat nun die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz um vier Jahre verlängern.

Damit soll verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Rechtslücke entsteht. Die grosse Kammer folgte am Montag dem Willen ihrer Gesundheitskommission (SGK-N) mit 165 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) gilt bereits seit dreieinhalb Jahren. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.

Mit der Übergangsregelung beschäftigt sich der Ständerat am Mittwoch. Würde die Übergangsfrist nicht verlängert, unterlägen die Tabakprodukte ab dem genannten Datum keiner besonderen Regelung mehr. Sie dürften somit gemäss dem allgemein für Produkte geltenden Gesetz nicht mehr in Verkehr gebracht werden.