Der Nationalrat hat die Frage am Montag erneut diskutiert. Die Mehrheit wollte dabei bleiben, dass Minderjährige den Antrag auf Änderung von Geschlecht und Vorname ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ändern können dürfen.
Der Rat entschied dies mit 93 zu 81 Stimmen bei elf Enthaltungen. SP, Grüne und Grünliberale setzten sich dank Schützenhilfe aus der FDP-Fraktion und wenigen Stimmen aus der Mitte-Fraktion durch.
Kompromissvorschlag abgelehnt
Einige Jugendliche hätten ein zu wenig gutes Verhältnis zu ihren Eltern, um diese Thematik zu besprechen, sagte Christoph Eymann (FDP/BS). "Menschenrechte hat man ungeachtet seines Alters", sagte Tamara Funiciello (SP/BE).
Die unterlegene Minderheit hätte dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen wollen. Demnach sollten Minderjährige die Änderungen selbst beantragen können, wenn sie älter als 16 Jahre sind.
Eine zweite Minderheit hätte wie der Bundesrat ins Zivilgesetzbuch schreiben wollen, dass Minderjährige den Schritt nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern tun dürfen. Dasselbe sollte auch für Menschen mit umfassender Beistandschaft gelten und bei Volljährigen auf Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde.
Die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter für Anträge von Minderjährigen, ihre Einträge im Personenstandsregister zu ändern, hatte der Bundesrat beantragt. Bleibe der Nationalrat bei seiner Variante, würde er die ganze Vorlage aufs Spiel setzen, warnte Justizministerin Keller-Sutter.
Sie plädierte für den Kompromiss des Ständerates. Die Altersgrenze 16 sei nicht willkürlich, es gebe sie auch in anderen Rechtsbereichen, betonte sie dabei. Das Zustimmungserfordernis der Eltern diene dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Innerliche Überzeugung genügt
Mit der Änderung des Zivilgesetzbuches können Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, das Geschlecht und den Vornamen wechseln zu wollen, dies unbürokratisch tun. Sie können mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken, indem sie dort persönlich vorsprechen.
Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.