(sda) Die Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen ist umstritten. Die Mehrheit des Ständerats will die AHV-Nummer als Personenidentifikator zulassen, der Nationalrat nicht.

Die kleine Kammer beharrte in der dritten Beratungsrunde am Dienstag mit 30 zu 10 Stimmen auf ihrer Position.

Der Nationalrat und ursprünglich auch der Bundesrat wollen nicht die AHV-Nummer verwenden, sondern eine nicht zurückrechenbare Nummer, abgeleitet von der AHV-Nummer. An dieser Version hatte der Nationalrat im Herbst mit knapper Mehrheit festgehalten.

Eine von Mathias Zopfi (Grüne/GL) angeführte Minderheit im Ständerat hätte folgen und die Vorlage bereinigen wollen. Zopfi argumentierte mit dem Datenschutz. "Die direkte Verwendung der AHV-Nummer ist schlicht unnötig."

Der Bundesrat ist allerdings inzwischen von seinem ursprünglichen Vorschlag abgekommen. "Die Bundesbehörden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können", sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Von seiner zunächst vorgeschlagenen Kompromissregelung sei der Bundesrat abgekommen. Die Nutzung der AHV-Nummer sei die sicherere Lösung.

Das Informationssicherheitsgesetz fasst die in verschiedenen Erlassen festgehaltenen Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen in einem Gesetz zusammen. Mit diesem wird ein Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen, der für ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau sorgen soll.

Die Vorlage geht nun noch einmal an den Nationalrat.