Das Schweizer und das bosnische Parlament müssen das neue Abkommen genehmigen, damit es in Kraft treten kann. Mit dem Vertrag würden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Unfallversicherung der Vertragsstaaten koordiniert, sagte Sozialminister Alain Berset im Nationalrat.
Das Abkommen soll die zurzeit noch angewendeten Vereinbarungen mit dem ehemaligen Jugoslawien ablösen. Bosnien und Herzegowina ist einer der Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Inhaltlich entspricht das Abkommen laut dem Bundesrat den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Es richte sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Ziel sei es, mögliche Nachteile oder Diskriminierungen der Angehörigen beider Staaten zu vermeiden.
Entsprechend soll das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten und die Auszahlung von Renten ins Ausland regeln. Es enthält laut dem Bundesrat zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.
Opposition gegen das Abkommen gab es einzig von der SVP-Fraktion. Es lebten lediglich 815 Schweizer in Bosnien, dagegen 29'000 Bosnier in der Schweiz, sagte Thomas Aeschi (ZG). Er sprach von einem "krassen Missverhältnis". Die Schweizerinnen und Schweizer zahlten ein, die Bosnierinnen und Bosnier profitierten.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.