(sda) In die Schweiz eingeschleppte Pflanzen, die sich stark verbreiten, sollen in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat oppositionslos überwiesen.

Privatpersonen sollen künftig gesetzlich verpflichtet sein, diese Pflanzen - als invasive Neophyten bezeichnet - aus ihren Gärten zu entfernen. Gleichwohl sei der Verkauf von solchen Pflanzen nicht ausdrücklich verboten, hatte Nationalrätin Claudia Friedl (SP/SG) ihre Motion begründet.

Den wenigsten sei bewusst, dass sie invasive Pflanzen zwar kaufen, aber nicht in ihren Garten pflanzen dürften, schrieb Friedl. Die effektivste Art, diese Pflanzen zu bekämpfen, sei ein Verkaufsverbot. Eingereicht hatte sie den Vorstoss vor dem Hintergrund der Revision des Umweltschutzgesetzes.

Auch die Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) hielt ein Verkaufsverbot für verhältnismässig und nützlich. "Starten wir bei der effizientesten Bekämpfungsmethode", sagte Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Urek-S.

Gesetzesanpassung in Arbeit

Auch der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga verwies auf die Umsetzung der Strategie gegen invasive Arten und die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes. In der zweiten Hälfte 2021 wolle der Bundesrat die Botschaft dazu vorlegen.

Invasive Neophyten sind Pflanzen, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass deren Ausbreitung die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder den Menschen, die Tiere oder die Umwelt gefährden kann. Beispiele sind die Ambrosie, der Riesen-Bärenklau oder der Sommerflieder.

Dass invasive Neophyten eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität darstellen, hatte der Bundesrat bereits früher erkannt. Er will die Ausbreitung dieser Pflanzen bekämpfen und dazu das Umweltschutzgesetz anpassen. Eine Vernehmlassung fand im vergangenen Jahr statt.