Damit soll verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Rechtslücke entsteht. Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage oppositionslos zu. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) gilt bereits seit dreieinhalb Jahren. Mit der Verlängerung wird eine Rechtslücke verhindert, da ein Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes bis zum Ende der aktuellen Frist am 1. Mai 2021 nicht realistisch ist.
Wäre die Übergangsfrist nicht verlängert worden, wären die Tabakprodukte ab dem genannten Datum keiner besonderen Regelung mehr unterlegen. Sie hätten somit gemäss dem allgemein für Produkte geltenden Gesetz nicht mehr in Verkehr gebracht werden können.
Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln. Umstritten sind die neu geplanten Werbebeschränkungen. Der Nationalrat schlug am (gestrigen) Dienstag einen etwas liberaleren Weg ein als der Ständerat. In der Presse und im Internet soll Werbung nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, die für Minderjährige bestimmt sind.
Werbung in Kinos und im öffentlichen Raum soll jedoch weitgehend verboten werden, ebenso vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung. Mit diesen und weiteren Differenzen im Tabakproduktegesetz befasst sich nun wieder der Ständerat.