(sda) Der Ständerat will die Lebensmitteldeklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessern. Er hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion seiner Wissenschaftskommission (WBK-S) zugestimmt.

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 36 zu 6 Stimmen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Die Motion fordert eine obligatorische Deklarationspflicht der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, die in der Schweiz verboten sind. Produktionsart und Herkunft sollen klar ersichtlich sein.

Damit solle die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessert werden, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Dabei sei zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.

"Der Konsument muss etwas besser wissen, was er kauft", sagte FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Wie genau die Deklaration aussehen soll, lässt die Motion offen. Das dürfte ein Grund sein, weshalb der Vorstoss auch bei liberalen Politikern auf Anklang stösst.

Nein zu Importverbot

Die Ständeratskommission reagierte mit dem Vorstoss auf einen Bericht des Bundesrats, den dieser Mitte September verabschiedet hatte. Darin schreibt die Landesregierung, dass eine strengere Deklaration von Stopflebern (Foie gras), Froschschenkeln sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnenen Reptilienlederprodukten vertieft geprüft werden soll.

Der Ständerat hatte vor drei Jahren zwar Nein gesagt zu einem Importverbot von Stopflebern und anderen tierquälerisch erzeugten Produkten, überwies damals aber ein Postulat an den Bundesrat, das eine Prüfung einer Verschärfung der Deklarationspflicht vorsah.

Die Kommission habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in Zukunft Deklarationspflichten nicht punktuell, sondern nach einheitlichen Kriterien einführen wolle, sagte Michel. "Ein Importverbot halten wir immer noch für verfehlt."

Abgelehnt hat die kleine Kammer hingegen eine Motion aus dem Nationalrat, welche eine generelle Angabe der Schlachtmethode forderte. Dieses Anliegen gehe aus Sicht einer Mehrheit zu weit und sei weder durchsetzbar noch kontrollierbar, sagte Michel. Dieser Vorstoss ist damit vom Tisch.