Die kleine Kammer stimmte mit 26 zu 14 Stimmen für den Vorstoss. Der Bundesrat muss nun die Mitte September ausgelaufene Covid-19-Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend so anpassen, dass die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in allen Kantonen gleichermassen unterstützt werden. Konkret sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden.
Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Dies werde als ungerecht empfunden - insbesondere in der lateinischen Schweiz, wo viele Kitas subventioniert würden, argumentierte eine Mehrheit im Nationalrat - und nun auch im Ständerat.
Gesinnungswandel bei Bürgerlichen
Noch im September hatte die kleine Kammer eine gleich lautende Motion ihrer Bildungskommission abgelehnt. SVP, FDP und einige CVP-Vertreterinnen und -Vertreten gaben damals wie der Bundesrat zu bedenken, dass die familienergänzende Kinderbetreuung in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden sei. Somit sei es an ihnen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die entstandenen Verluste zu decken.
Nun schwenkten zahlreiche bürgerliche Ständerätinnen und Ständeräte um. In der Umsetzung der Verordnung sei es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Regionen gekommen, das es zu korrigieren gelte, lautete der Tenor.
Das Parlament hatte für die Unterstützungszahlungen für Kitas 65 Millionen Franken gesprochen. Müsse der Bund auch den Erwerbsausfall öffentlicher Trägerschaften übernehmen, habe das zusätzliche Kosten in Höhe von rund 20 Millionen Franken zur Folge, für die der Bundesrat über keinen Kredit verfüge, betonte Gesundheitsminister Alain Berset.