(sda) Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen mehr Institutionen profitieren. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat zugestimmt - anders als noch im September.

Die kleine Kammer stimmte mit 26 zu 14 Stimmen für den Vorstoss. Der Bundesrat muss nun die Mitte September ausgelaufene Covid-19-Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung rückwirkend so anpassen, dass die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in allen Kantonen gleichermassen unterstützt werden. Konkret sollen auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden.

Bisher wurden nur private Kitas unterstützt. Dies werde als ungerecht empfunden - insbesondere in der lateinischen Schweiz, wo viele Kitas subventioniert würden, argumentierte eine Mehrheit im Nationalrat - und nun auch im Ständerat.

Gesinnungswandel bei Bürgerlichen

Noch im September hatte die kleine Kammer eine gleich lautende Motion ihrer Bildungskommission abgelehnt. SVP, FDP und einige CVP-Vertreterinnen und -Vertreten gaben damals wie der Bundesrat zu bedenken, dass die familienergänzende Kinderbetreuung in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden sei. Somit sei es an ihnen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die entstandenen Verluste zu decken.

Nun schwenkten zahlreiche bürgerliche Ständerätinnen und Ständeräte um. In der Umsetzung der Verordnung sei es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Regionen gekommen, das es zu korrigieren gelte, lautete der Tenor.

Neuer Kredit notwendig

Das Parlament hatte für die Finanzierung von Ausfallentschädigungen für private Kitas einen Kredit von 65 Millionen Franken gesprochen. Davon hat der Bund bisher erst rund 30 Millionen Franken ausgegeben. Gemäss Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) wird der definitive Betrag erst nach Abschluss der Gesuchprüfung vorliegen.

Für die Umsetzung der nun überwiesenen Motion ist der Erlass einer neuen gesetzlichen Grundlage und ein dazugehöriger neuer Finanzierungsbeschluss nötig. Mit dem neuen Kredit sollen rückwirkend Ausfallentschädigungen für öffentliche Kitas, die ihnen zwischen dem 17. März und dem 17. Juni 2020 entstanden sind, finanziert werden.