(sda) Der fünfjährige Eintrag ins Betreibungsregister, auch wenn die Schuld getilgt ist, kommt unter Druck. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion angenommen, der die automatische Löschung aus dem Register verlangt, sobald das geschuldete Geld bezahlt ist.

Die grosse Kammer hat dieser Forderung mit 109 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Die Motion geht nun an den Ständerat. Heute bleibt ein Eintrag ins Betreibungsregister noch fünf Jahre bestehen, auch wenn die Schuld 0 Franken beträgt.

Verlangt hat die entsprechende Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) Michaël Buffat (SVP/VD). Heute muss der Gläubiger aktiv die Löschung des Eintrages im Betreibungsregisterauszug veranlassen. Einige tun dies auch, verlangen dafür aber Geld.

Das sei ein zusätzlicher Aufwand und für den Schuldner fielen Kosten an, sagte Motionär Buffat im Rat. Deshalb verlangte er, dass eine vollständig getilgte Forderung als gelöscht gilt.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Die Anpassung würde seiner Ansicht nach zu einer Verwässerung der Aussagekraft der Betreibungsauskunft führen. Die heutige Regelung verdeutliche dagegen, dass der Schuldner erst unter dem Druck einer Betreibung seiner Zahlungspflicht nachgekommen sei, betonte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat.

Zudem sei mit einer schlechteren Zahlungsmoral der Schuldner zu rechnen, wenn der Eintrag wegfalle. Ein Verzicht auf diesen Eintrag könne auch eine Zunahme der Betreibungen bewirken. Die geltende Lösung mit der fünfjährigen Frist sei sachgerechter.