Die Schweiz sei Ziel- und Transitland für Menschenhandel, sagte Streiff-Feller im Rat. Gemäss dem im Jahr 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017-2020 (NAP) brauche es eine verstärkte Strafverfolgung für eine glaubwürdige Abschreckung und damit Ausbeutung sich nicht mehr lohne.
Gerade kleine Kantone mit kleinen Polizeikorps könnten die für eine effektive Strafverfolgung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für einschlägige Spezialisten bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nicht oder nicht in ausreichendem Masse selbst aufbringen, sagte Streiff-Feller. Deshalb brauche es flankierende Massnahmen des Bundes.
Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, dem Bundesrat sei die Bekämpfung von Menschenhandel ebenfalls wichtig. Deshalb unterstütze er auch die Massnahmen im NAP. Das Begehren der Motion sei jedoch Sache der Kantone. Der Bund leiste zudem schon Finanzhilfen. 400'000 Franken habe er namentlich für Präventionsprojekte bewilligt.
Der Bund stelle insgesamt genügend finanzielle Mittel zur Bekämpfung von Menschenhandel zur Verfügung, sagte die Bundesrätin. Es bestehe kein Anlass für einen Ausbau der Ressourcen. Zuerst sollten sich Kantone untereinander helfen. Schon heute sei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich gut.
Die Motion geht nun in den Ständerat.