Die kleine Kammer strich am Donnerstag stillschweigend einen Artikel aus dem Gesetz, wonach für die Berechnung der Pflichtteile das neue Recht nur dann gelten soll, wenn die Vereinbarung nach dessen Inkrafttreten getroffen worden ist. Sie will eine einheitliche Lösung.
"Wir brauchen keine Übergangsregel im Erbrecht", sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Testamente könnten siebzig Jahre lang gültig sein, beispielsweise wenn ein 18-Jähriger sein Testament erstelle. Wenn in solchen Fällen das neue Recht nicht greife, verfehle die Vorlage ihr Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bundesrat ist laut Justizministerin Karin Keller-Sutter auf der Seite des Ständerats.
Auch die in der juristischen Fachliteratur umstrittene Frage, wie mit ehegüterrechtlichen Begünstigungen erbrechtlich umzugehen ist, will der Ständerat klären. Er beschloss nun, dass ehegüterrechtliche Begünstigungen bei der Berechnung der Pflichtteile des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners, der gemeinsamen Kinder und deren Nachkommen nicht zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden.
Das Geschäft geht nun ein drittes Mal an den Nationalrat. Willigt er bei den letzten verbleibenden Differenzen nicht ein, muss sich die Einigungskonferenz mit der Vorlage befassen.