(sda) Der Bundesrat soll untersuchen, ob die Kompetenzverteilung zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und den Kantonen in der Strafverfolgung zweckmässig ist. Der Ständerat hat am Montag der Landesregierung einen entsprechenden Bericht in Auftrag gegeben.

Schon vor dem Jahr 2000 habe es Diskussionen gegeben zur Aufsicht und Struktur der BA, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH), der den Anstoss zum Bericht gegeben hatte. Um die Jahrtausendwende habe es Anpassungen gegeben, etwa sei die Aufsichtsbehörde eingeführt worden. Zudem seien seither die Köpfe - also die Bundesanwälte - ersetzt worden, sagte Jositsch. Die Kritik und die Probleme seien aber bestehen geblieben, Handlungsbedarf sei gegeben.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist einverstanden mit dem Vorgehen, wie ihr Präsident Hans-Peter Uster im Ständerat sagte. Auch der Bundesrat erachtet es als angebracht, nach dieser Zeit zu prüfen, ob sich das System bewährt hat oder ob Anpassungen nötig sind, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter ausführte. Die Kantone würden jedoch keinen Handlungsbedarf sehen. Sie sollen aber in einer geplanten Arbeitsgruppe mit an Bord sein.

Andere Fragen, etwa ob die Organisation und die Struktur der Bundesanwaltschaft und die Aufsicht über die BA sinnvoll und zweckmässig sind, werden in anderen Gutachten untersucht - im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und im Auftrag der AB-BA. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft funktioniere, sagte Uster dazu. Das habe der Fall Michael Lauber gezeigt. Aufgrund eines Einzelfalles alles zu überprüfen, sei nicht sinnvoll.

Die Bundesanwaltschaft selber erachtet es wegen der bereits in Auftrag gegebenen Gutachten nicht als sinnvoll, einen weiteren Bericht erstellen zu lassen, wie es in den Unterlagen zum Postulat heisst.