(sda) Die Krankenkassen müssen künftig die Kosten für Pflegematerial übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wer es wo verwendet. Das Parlament hat der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Nun hat der Nationalrat die letzte Differenz bereinigt.

Der Ständerat hatte am vergangenen Mittwoch noch eine Übergangsbestimmung in die Vorlage eingebaut. Diese sichert auch die Finanzierung von Pflegematerial namentlich in der Palliativpflege oder bei der Behandlung von Schmetterlingskindern.

Diese Materialien befinden sich derzeit noch nicht auf der entsprechenden Vergütungsliste. Der Nationalrat stimmte diesem Zusatz am Montag stillschweigend zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Kantone und Gemeinden sparen

Mit der Gesetzesänderung gibt es in Zukunft bei der Vergütung des Pflegematerials keinen Unterschied mehr zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Die Forderung, dass die Krankenkassen die Kosten für dieses Pflegematerial übernehmen, stammt aus dem Parlament. Es überwies 2019 eine Motion dazu.

Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen. Die Krankenkassen lehnten den Vorschlag wegen der Mehrkosten ab.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass Material wie etwa Verbände oder Spritzen, das in Heimen oder von der Spitex gebraucht wird, bezahlt wird. Patienten im Heim oder zu Hause sollen das Material erhalten, das sie benötigen.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017. Demnach müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen derzeit nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen.

Grundlage dieses Grundsatzentscheides war die neue Pflegefinanzierung. Seit Januar 2018 müssen aufgrund des Urteils die Kantone oder Gemeinden als Restfinanzierer für Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Material aufkommen. Einige Kassen forderten von den Heimen nach dem Urteil rückwirkend Geld zurück.