(sda) Die Revision des ETH-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Bei der Frage nach dem Beschwerderecht für die ETH und Forschungsanstalten will der Ständerat eine Brücke bauen. Eine Differenz verbleibt aber noch.

Unklar war nämlich, ob den ETH und den Forschungsanstalten ein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates möglich sein sollen. Der Nationalrat wollte dies, Stände- und Bundesrat nicht. Ein Vermittlungsvorschlag von Benedikt Würth (CVP/SG) soll dem Nationalrat nun die Brücke für eine Einigung bauen.

Er schlägt vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde möglich sei, in anderen, etwa im Personalbereich, müsse der ETH-Rat aber abschliessend entscheiden können. Der Bundesrat erachtet den Vorschlag als "elegant", wie Bildungsminister Guy Parmelin sagte. Über den Vorschlag aus dem Ständerat muss nun der Nationalrat entscheiden.

Uneinig sind sich die Räte weiterhin bei der Frage, ob der Bundesrat oder der ETH-Rat die interne Beschwerdekommission wählen soll. Der Ständerat möchte, dass der Bundesrat Wahlbehörde ist, Nationalrat und Bundesrat möchten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Der Rat hielt mit 31 zu 9 Stimmen an seinem ursprünglichen Entscheid fest.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.