(sda) Im November 2020 verzeichnete der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 49 Risikopersonen. Als "Risikoperson" gelten Personen, die ein erhöhtes Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Dies schrieb der Bundesrat am Montag auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Zu diesen 49 Risikopersonen zählten sowohl Dschihadisten als auch Personen, die andere Formen des Terrorismus unterstützten oder dazu ermutigten, teilte der Bundesrat mit.

Der Ndb betreibe ein Monitoring über einschlägige, von Dschihadisten genutzte öffentliche Internetseiten, soziale Medien und Foren.

Seit 2012 habe der NDB rund 690 Nutzer identifiziert, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreiten oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben, die Kriterien für Risikopersonen jedoch noch nicht erfüllen.

Gegenwärtig befänden sich im Rahmen von Strafverfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Terrorismus sieben Personen in Untersuchungshaft.

Bisher sei erst in einem Verfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Terrorismus ein Landesverweis verfügt worden. Dieser sei aber noch nicht rechtskräftig.

Bislang ist einer Person mit doppelter Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht rechtskräftig entzogen worden. Gegen einen anderen Entzugsentscheid ist Beschwerde erhoben worden; der Fall ist aktuell vor Bundesverwaltungsgericht hängig. In rund zehn weiteren Fällen ist der Entzug in Prüfung.