(sda) Der Bundesrat soll das Kartellgesetz anpassen, um Sicherheit für Unternehmen zu schaffen. Der Ständerat befürchtet, dass diese seit einem Urteil gegen den Elmex-Hersteller Gaba nicht mehr wissen, was gilt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) habe im Juni 2016 bei ihrem Entscheid gegen die Elmex-Herstellerin Gaba ihre Praxis geändert, sagte Olivier Français (FDP/VD), der eine entsprechende Motion eingereicht hatte. Bislang hätten die Entscheide der Weko gezeigt, dass sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien in die Beurteilung der Bedeutung einer Abrede aus Wettbewerbssicht einfliessen müssten.

Seit dem Elmex-Urteil werde nicht mehr zwingend berücksichtigt, welche Tragweite Abreden zwischen Unternehmen tatsächlich hätten. Viel eher werde davon ausgegangen, dass gewisse Abreden per sei eine erhebliche Wettbewerbseinschränkung darstellen würden. Die Weko könne so potenziell gegen jegliche Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit der Begründung vorgehen, dass dies potenziell den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, erläuterte Français.

"Das Gewerbe ist verunsichert", sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) namens der Wirtschaftskommission (WAK-S). Das müsste geklärt werden. Daher solle das Gesetz dahingehend geändert werden, dass der Tatbestand der unzulässigen Wettbewerbsabrede unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien bestimmt werden und damit die tatsächliche Tragweite der Abrede erfasst werden könne. Der Begriff der Erheblichkeit einer Abrede müsse präzisiert werden. Der Rat stimmte dem zu und nahm die Motion ohne Gegenstimme an.

Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Die Unternehmen wüssten unterdessen, dass diese grundsätzlich zu vermeiden seien. Zudem sei die Gesetzgebung bereits nachgebessert worden, eine genaue Prüfung im Einzelfall sei garantiert. Parmelin bezweifelt, dass eine Teilrevision etwas bringen würde. Die Motion geht an den Nationalrat.