(sda) Der Bundesrat schlägt dem Parlament strukturelle Reformen vor, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Ein konkretes Sparziel formuliert er dabei nicht. Der Nationalrat hat dem entsprechenden Bundesgesetz am Dienstag als Erstrat oppositionslos zugestimmt.

Die Vorlage war sowohl in der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) als auch im Rat weitgehend unbestritten. Insgesamt geht es um rund drei Dutzend Massnahmen, wobei die meisten ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden können. Sechs Massnahmen müssen vom Parlament beschlossen werden.

Die grösste Einsparung dürfte eine Änderung beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) bringen. Die Einlagen in den Fonds sollen neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wachsen als die Einnahmen des Bundes.

Für deren Indexierung soll neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht mehr der rascher wachsende Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) verwendet werden. Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur sei nicht gefährdet, schreibt der Bundesrat in der Botschaft.

Dienst ÜPF unter der Lupe

Eine weitere Massnahme betrifft die Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren. Diese wird von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und über den Dienst ÜPF durchgeführt. Heute entrichten die Strafverfolgungsbehörden Gebühren differenziert nach Auftragstyp und Überwachungsdauer. Künftig sollen Pauschalen erhoben werden. Diese will der Bundesrat schrittweise erhöhen.

Die beantragten Änderungen zum Dienst ÜPF gliederte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission in einen separaten Entwurf aus. Die zuständige Kommission soll diese Änderungen in einem datenschutzrechtlich heiklen Bereich so vertieft prüfen können - unabhängig von den übrigen Massnahmen.

Tabak und Vermessung

Bei der Tabaksteuer soll die Disziplin der Steuerpflichtigen verbessert werden, indem die Zollverwaltung die Säumigen nach Ermessen veranlagen kann. Die Massnahme hat mit dem Aufkommen von legalem Cannabis und der markanten Zunahme der steuerpflichtigen Hersteller zu tun.

Mit einer Änderung des Geoinformationsgesetzes will der Bundesrat die Finanzierung der amtlichen Vermessung neu regeln. Das soll in erster Linie zu einer administrativen Entlastung führen. Weiter sollen Subventionsbehörden zur Erstellung von schriftlichen Prüfkonzepten verpflichtet werden. Darin muss festgehalten werden, wie die Verwendung der Subventionen kontrolliert wird.

Mehr Spielraum

Schliesslich sollen Gesetzesgrundlagen für die Gewährung von Bürgschaften in der Kultur- und Umweltpolitik aufgehoben werden. Diese würden auf absehbare Zeit nicht verwendet, weil kein Bedarf bestehe, schreibt der Bundesrat. Diese Gesetzesänderung hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung in die Vorlage eingefügt.

Nach seinen Angaben dienen die strukturellen Reformen nicht der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts. Ziel sei vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten und so mittel- und langfristig Spielraum zur Bewältigung wichtiger Bundesaufgaben zu schaffen.