Die Schweiz und Indonesien verpflichteten sich, einander in diesem Bereich weitestgehende Rechtshilfe zu leisten. Im Vordergrund steht dabei die Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten, Geldwäscherei und Korruption. Der Rechtshilfevertrag übernimmt laut Bundesrat die wichtigsten Grundsätze des schweizerischen Rechtshilfegesetzes und des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens.
Nicht einverstanden mit dem Abkommen war im Nationalrat lediglich ein Teil der SVP-Fraktion. "In Indonesien passieren gravierende Menschenrechtsverletzungen", sagte Lukas Reimann (SVP/SG). Die Situation sei derart gravierend, weil islamistische und terroristische Gruppen sich dort etablieren würden. Das Land sei zu wenig demokratisch und zu wenig weit entwickelt, dass die Schweiz da die Hand reichen solle. "Wir sollten uns da raushalten", sagte Reimann.
Min Li Marti (SP/ZH), Sprecherin der SP-Fraktion entgegnete dem, dass im Gesetz festgehalten sei, dass die Schweiz keine Rechtshilfe leisten darf, wenn es Verstösse gegen die Menschenrechte gibt. Dem Abkommen sei zuzustimmen, denn die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg sei für die Strafverfolgung zentral. Die Meinungen der anderen Fraktionen gingen in dieselbe Richtung, was in einem Abstimmungsresultat von 153 zu 32 bei 3 Enthaltungen mündete.
Der Rechtshilfevertrag mit Indonesien schaffe die notwendige völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden der beiden Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen effizienter zusammenarbeiten könnten, erläuterte im Nationalrat Justizministerin Karin Keller-Sutter. Auch wenn die Vorbehalte wegen der Menschenrechte sicher angebracht werden müssten, dürfte ein solches Abkommen deswegen nicht abgelehnt werden.
Mit diesem sollen Hürden abgebaut werden, etwa mit dem Verzicht auf Beglaubigungen. Zudem werden in beiden Ländern Zentralbehörden bezeichnet, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Der Vertrag soll zudem Klarheit über die Anforderungen an ein Rechtshilfeersuchen schaffen und abschliessend die Gründe aufführen, aus denen die Zusammenarbeit abgelehnt werden kann. Dazu gehören vermutete Verstösse gegen die Menschenrechte.
Justizministerin Karin Keller-Sutter und der indonesische Minister für Recht und Menschenrechte Yasonna Laoly hatten den Vertrag im Februar 2019 in Bern unterzeichnet. Nach dem Nationalrat muss noch der Ständerat der Ratifizierung zustimmen.