Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 28 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung der Motion.
Mit der Motion wird verlangt, dass Packages einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht.
Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen. Nun soll die Schwelle für Package-Leistungen zum Hotellerie-Satz auf 55 Prozent gesenkt werden.
Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz.