(sda) Schutzbedürftige Menschen sollen ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen dürfen, so wie vorläufig Aufgenommene. Der Ständerat war bisher dieser Ansicht, befasst sich am Donnerstag aber erneut mit dieser Frage. Denn vom Nationalrat kam bisher Ablehnung.

Nach geltendem Recht haben Schutzbedürftige - also Personen mit S-Status - wie anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenführung. Das dürfte in den Augen der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) ein Grund sein, warum der S-Status noch nie erteilt worden ist.

Der Ständerat hatte die Gleichstellung von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen im Sommer bereits einmal gutgeheissen. Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der Staatspolitischen Kommission (SPK-S), sprach damals von einem "kleinen, aber feinen Versuch", das Asylsystem zu entlasten.

Weil der Nationalrat im Herbst nicht auf die Vorlage eingetreten ist, muss die kleine Kammer erneut darüber befinden. Die Mehrheit der SPK-S möchte am anfänglichen Beschluss festhalten und das Asylgesetz anpassen. Eine rot-grüne Minderheit will nicht eintreten und dem Nationalrat folgen.

Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte der ehemalige Aargauer Ständerat Philipp Müller (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative.

Aus mehreren Gründen nie angewendet

Der Bundesrat war einverstanden mit der Vorlage der Ständeratskommission. Die Gesetzesänderung trage dazu bei, die Kohärenz beim Familiennachzug zu erhöhen, schrieb er. Der S-Status sei aus mehreren Gründen noch nie angewendet worden.

Ein Grund sei dafür, dass die Asylgesuche bisher mit den regulären Strukturen bewältigt werden konnten. Zudem sei die Gewährung von Schutz auf eine relativ kurze Dauer einer allgemeinen Gefährdung ausgelegt. Erfahrungen mit Konflikten wie in Syrien und Afghanistan zeigten aber, dass ein Ende der Gefährdung oft kaum absehbar sei.

Der rechtliche Status von Schutzbedürftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz geschrieben. Auslöser waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu über 40'000 Asylgesuchen pro Jahr führten. Der Status sollte ein Instrument sein, das aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss.

Für den Notfall

Es ist vorgesehen, dass der Status nur im Notfall angewendet wird. Mit einem S-Ausweis ist ein Ausländer oder eine Ausländerin berechtigt, vorübergehend in der Schweiz zu bleiben. Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein S-Ausweis jedoch nicht.

Dass der Schutzbedürftigen-Status im Parlament ein Thema ist, hängt mit der Kritik an der vorläufigen Aufnahme zusammen. Parlamentarier schlugen vor, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Sie bemerkten dann aber, dass Schutzbedürftige beim Familiennachzug nach heutigem Recht besser gestellt sind.