(sda) Das Parlament hat am Donnerstag in aller Eile die letzte Frage beim angepassten Covid-19-Gesetz geklärt. Die Räte folgten bei den Finanzhilfen für Sportunternehmen dem Antrag der Einigungskonferenz, der sich im Grundsatz am Ansatz des Nationalrats orientiert.

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen. Umstritten war das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.

Auf Antrag der Einigungskonferenz sind für die Berechnung dieses durchschnittlichen Einkommens nun die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/2019 massgeblich - so, wie es der Nationalrat wollte. Der Bundesrat kann aber auf Gesuch hin auch die Einkommen der Angestellten mit Stichtag am 13. März 2020 berücksichtigen. Dieses Datum entspricht dem Antrag des Ständerats.

So sollte es für alle Klubs möglich sein, einen gangbaren Weg zu finden, sagte Esther Friedli (SVP/TG) im Namen der Einigungskonferenz. Mit dieser Regelung wurde dem Ständerat eine Brücke geschlagen.

Lohnsenkungen, die im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes aufgrund der Covid-19-Epidemie bereits vorgenommen wurden, sollen angerechnet werden. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für Klubs vorsehen, deren Gesamtlohnsumme erheblich tiefer ist als der Ligadurchschnitt. Finanzminister Ueli Maurer erachtete die Lösung als sinnvoll.

Der Nationalrat stimmte dieser Regelung am Donnerstagmorgen mit 170 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen. Der Rat sprach zudem mit 186 zu 2 Stimmen für Dringlichkeit des Covid-19-Gesetzes aus, im Ständerat sollte die Abstimmung am Donnerstag noch stattfinden. Sagt er auch Ja, können die Gesetze nach der Schlussabstimmung von (morgen) Freitag in Kraft gesetzt werden.