(sda) Die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft sollen nicht gelockert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Standesinitiative des Kantons Wallis abgelehnt, die verlangte, insbesondere den Schutz der Gewässer zu lockern.

Der Entscheid fiel mit 109 zu 72 Stimmen. Zuvor hatte bereits der Ständerat der Initiative keine Folge gegeben. Sie ist damit vom Tisch.

Der Kanton Wallis argumentierte, dass es mit den geltenden Gesetzesbestimmungen in der Schweiz nicht möglich sei, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten oder angemessen auszubauen.

Deshalb müssten die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft, insbesondere das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, gelockert werden.

Der Rat war jedoch nicht dieser Meinung. Er folgte der vorberatenden Kommission. Diese argumentierte, dass man sich bewusst sei, dass bei der Nutzung von Gewässern verschiedene Interessen aufeinandertreffen würden. Die Kommission stelle aber keinen Bedarf fest, die geltenden Regelungen zu ändern. Die Bestimmungen zu den Restwassermengen hätten sich bewährt und würden massvoll umgesetzt. Die Einbussen in der Stromproduktion aufgrund der Vorschriften an die Restwassermengen hält die Kommission insgesamt für vertretbar.