(sda) Der Nationalrat hält daran fest, die Instrumente für Untersuchungen von Auffälligkeiten in der Bundesverwaltung zu verstärken. Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite soll künftig eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation eingesetzt werden.

Nach der Hochseeflotten-Affäre und den missbräuchlichen Subventionsbezügen im Verkehrswesen sei die Rolle des Parlaments als oberste Kontrollinstanz über die Bundesverwaltung wichtiger denn je, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Mit einer Reform könnten die derzeitigen Aufsichtsgremien bei weitreichenden, klärungsbedürftigen Ereignissen eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation einrichten.

Diese würde über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). So könnte sie etwa Bundesratsprotokolle einsehen. Die Aufsichtsdelegation könnte aber einfacher und schneller eingesetzt werden als eine PUK, da es dafür einen Parlamentsentscheid braucht.

Bundeskanzler Walter Turnherr deutete an, dass es am Parlament selbst liege, wie es die Oberaufsicht über die Exekutive ausüben wolle. Der Bundesrat wolle sich daher nicht dazu äussern, wie dies geschehen solle. Er halte eine Delegation der Aufsicht jedoch nicht für notwendig. Es sei vielmehr eine Frage der Organisation.

Die Gesetzesarbeiten angestossen hatte 2015 alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE). Der Nationalrat hatte der Vorlage seiner Geschäftsprüfungskommission bereits vor einem Jahr zugestimmt.

Der Ständerat wollte im Herbst dann aber nicht darauf eintreten. Seine Mehrheit vertrat die Auffassung, dass die Einführung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation nicht notwendig sei, da die derzeitige Ausgestaltung der parlamentarischen Oberaufsicht angemessen sei.

Der Nationalrat beschloss am Donnerstag nun erneut Eintreten. Jetzt muss der Ständerat wieder über die Vorlage befinden. Wenn er erneut nicht darauf eintritt, ist sie vom Tisch.