Der Nationalrat folgte am Donnerstag mit mit 91 zu 86 Stimmen bei 9 Enthaltungen seiner vorberatenden Kommission. Diese unterstütze zwar das übergeordnete Anliegen der Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen.
Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung im Gleichstellungsgesetz einzuführen, erachtete sie jedoch nicht als den geeigneten Weg, da dies für die belästigende Person keine direkten Konsequenzen hätte.
Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) dahingehend zu ändern, dass sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen wird, für welche die Beweislasterleichterung gilt. Die Initiative geht an den Ständerat.