(sda) Vom 3. bis zum 6. Mai kommt der Nationalrat zu einer Sondersession zusammen. Diskutiert wird unter anderem über den Zuckerpreis, die Organspende, Handyauswertungen von Asylsuchenden und die Versicherungsaufsicht.

Budgetiert für die Debatten sind fast 28 Stunden - Zeit, die die grosse Kammer braucht, um wichtige Vorlagen vorwärts zu bringen. Im Rat anwesend sein werden Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin (Montag), Innenminister Alain Berset (Dienstag), Justizministerin Karin Keller-Sutter (Mittwoch) und Finanzminister Ueli Maurer (Donnerstag).

Als Erstes diskutiert der Nationalrat am Montag über Massnahmen, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern. Zuckerimporte sollen mit einem Zoll von 70 Franken pro Tonne belegt werden. Gleichzeitig soll der ökologische Anbau von Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher.

Am Dienstag sind die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" und der dazugehörige indirekte Gegenvorschlag auf der Agenda. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Angehörige sollen aber auch künftig eine Organspende ablehnen können. Diesem Konzept des Bundesrats, der erweiterten Widerspruchslösung, folgt auch die zuständige Nationalratskommission.

Handydaten von Asylsuchenden

Tags darauf diskutiert die grosse Kammer über das DNA-Profil-Gesetz. Die sogenannte Phänotypisierung soll es den Strafverfolgungsbehörden künftig erlauben, mehr Informationen aus einer DNA-Spur vom Tatort herauszulesen.

Ebenfalls am Mittwoch geht es um den geplanten Ausbau der Volksrechte. Völkerrechtliche Verträge, die einer Verfassungsänderung gleichkommen, sollen immer dem obligatorischen Referendum unterstehen und damit dem Volk unterbreitet werden müssen. Der Ständerat ist einverstanden damit, diese Regel ausdrücklich in der Bundesverfassung zu verankern.

Am Mittwochnachmittag geht es um die Asylpolitik, konkret um einen Gesetzesentwurf, der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) ausgearbeitet wurde. Demnach sollen die Behörden auf die Handy- und Laptopdaten der Asylsuchenden zugreifen dürfen, wenn diese ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen können.

Schliesslich wird sich der Nationalrat am Donnerstag über das Versicherungsaufsichtsgesetz beugen. Konkret will der Bundesrat, dass Versicherer, die bestimmte Unternehmen bedienen, weniger stark beaufsichtigt werden. Zudem sollen gewisse Versicherungsvermittler die Kunden über ihre Provisionen informieren müssen.