Heute können Unternehmen Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abziehen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen einen Teil der Verluste nicht verrechnen können. Die Verlängerung oder Aufhebung der Frist für die Verlustverrechnung wird seit längerer Zeit diskutiert.
Der Nationalrat stimmte am Montag einer Fristerstreckung auf zehn Jahre mit 117 zu 59 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Die entsprechende Motion geht nun an den Ständerat.
Für viele Unternehmen und Branchen zeichne sich ab, dass die Erholung des Geschäftes nach der Krise länger dauern dürfte, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL) im Namen der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N), die den Vorstoss eingereicht hatte. Die Möglichkeit einer verlängerten Verlustverrechnung könne Unternehmen beim Neuaufbau des Geschäftes unterstützen, wenn sie wieder die Gewinnzone erreicht haben.
Die Ratslinke lehnte den Vorstoss ab. Dieser nütze insbesondere den Grossbanken, die aktuell nicht zu den krisengeschädigten Unternehmen gehörten, argumentierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Viele kleinere Unternehmen blieben dagegen auf der Strecke.
Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Motion sei aber sehr eng gefasst. Bei Annahme würden alternative Umsetzungen verunmöglicht, weshalb die Regierung die Motion ablehne.
Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben die Frage im Rahmen der Umsetzung einer vom Parlament überwiesenen Motion zur steuerlichen Behandlung von Start-ups im Frühjahr 2021 prüfen.