(sda) Der Bundesrat soll die Möglichkeit aufgleisen, bei zwangsweisen Rückführungen von Personen nach Algerien den Seeweg benützen zu können. Dafür soll er mit Algerien eine Vereinbarung verhandeln und bei einem Transitland wie Frankreich, Italien oder Spanien eine Bewilligung für den Meer-Zugang anfragen.

Der Ständerat stimmte der Motion von Damian Müller (FDP/LU) am Montag mit 25 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Im Jahr 2020 hätten 11'014 Personen Asyl beantragt, sagte Müller. Die wichtigsten Herkunftsländer seien Eritrea, Afghanistan, die Türkei und eben Algerien mit 988 Gesuchen, sagte Müller. Im Gegensatz zu Eritrea und Afghanistan sei Algerien aber kein Kriegs- oder Krisenland. Algerische Staatsangehörige hätten daher praktisch keine Chance, legal in der Schweiz bleiben zu können, da die meisten Asylsuchenden als Wirtschaftsflüchtlinge gelten würden.

Die Schweiz verfüge zwar über ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien, zwangsweise Rückführungen mittels Sonderflügen seien darin aber nicht vorgesehen. Gewisse europäische Staaten könnten aber Rückführungen auf dem Seeweg organisieren. Der Bundesrat müsse daher diese Art von Rückführungen mit Algerien verhandeln.

Justizministerin Karin Keller-Sutter winkte ab. Frankreich sei das einzige europäische Land, das Rückführungen auf dem Seeweg durchführen dürfe. Eine Bewilligung um Meereszugang eines Transitlandes anzufragen würde daher erst dann Sinn machen, wenn Algerien diese Form der Rückführung generell zulassen würde, sagte Keller-Sutter. Zudem seien derzeit die Grenzen zu Algerien zu. Man könne also derzeit ohnehin nichts machen.