Der Rahmenkredit gilt ab dem 1. Juli 2021 und bis zum 31. Dezember 2027. Der Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss.
Seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes 2003 war dies noch nie der Fall.
Die Egw beschafft auf dem Kapitalmarkt mit Anleihen Geld für den Wohnungsbau durch Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauherren. Dank der Bundesbürgschaft kann sie das langfristig und zu vorteilhaften Bedingungen tun.
Auf diese Weise werden den Angaben des Bundesrats zufolge rund 35'000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften günstig finanziert. Darüber hinaus gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Bürgschaften in der Kritik
Diskutiert wurde im Rat, ob das Instrument der Bürgschaften überhaupt noch anzustreben sei. Thomas Hefti (FDP/GL) erinnerte daran, dass Solidarbürgschaften von den Banken gewünscht würden und der Staat diesem Wunsch nachkomme. "Das ist ein Preis, der auch bei diesem Geschäft bezahlt werden muss."
Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte, dass bei der Wohnförderung das Vorgehen gerechtfertigt sei, auch wenn es im Zusammenhang mit der Hochseeflotte bei den Bürgschaften zu Diskussionen gekommen sei. Die Politik des Bundesrats bei der Wohnbauförderung, die eine erfolgreiche sei, könne so fortgesetzt werden.
Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.