(sda) Beide Partner sollen nach einer Scheidung einer Ehe weiterhin Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards haben - unabhängig davon, ob die schlechter gestellte Person selber entschieden hat, die Ehe zu verlassen. Der Nationalrat will daran festhalten.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von alt SVP-Nationalrat Sebastian Frehner (BS) abgelehnt, die eine Änderung des Unterhaltsrechts im Zivilgesetzbuch vorsah. Der Entscheid fiel mit 117 zu 68 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Damit ist die Initiative vom Tisch.

Die SVP-Fraktion weibelte erfolglos für das Anliegen und eine Rückkehr zum Verschuldensprinzip, wie es im alten Scheidungsrecht geregelt war. Damals wurde bei ehewidrigen Handlungen im Scheidungsfall dem Schuldigen die Zahlung einer Unterhaltsrente auferlegt.

Im aktuellen Scheidungsrecht ist der zu zahlende Unterhaltsbeitrag nicht mehr vom Nachweis eines Verschuldens abhängig. Dennoch hat der Unterhaltsberechtigte bei einer "lebensprägenden" Ehe weiterhin Anspruch auf Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards - dies auch, wenn der Anspruchsberechtigte beispielsweise selber entschieden hat, die Ehe zu verlassen, oder freiwillig während der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.

Umstrittener Nutzen

Damit werde die besser verdienende Person nach einer Scheidung in eine finanzielle Kausalhaftung genommen, kritisierte Nationalrat Bruno Walliser (SVP/ZH). Das sei "im Zeitalter der Gleichberechtigung und der flächendeckenden guten beruflichen Ausbildung" nicht mehr zu rechtfertigen.

Nach Ansicht des Initianten sollte die Unterhaltspflicht neu maximal zwei Jahre dauern und auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum basieren. Eine Ausnahme sollte für Personen ab dem Alter von 55 Jahren und bei langer Ehedauer gelten.

Die Initiative würde das anerkannte Problem der Armut nach einer Scheidung nur verlagern, statt es zu lösen, sagte Tamara Funiciello (SP/BE) im Namen der Kommissionsmehrheit. Zudem sei eine vollständige Integration der unterhaltspflichtigen Person in den Arbeitsmarkt innert zwei Jahren oft schwierig. Mit diesem Vorschlag würde künftig die Sozialhilfe stärker belastet. Das sei der falsche Weg.