(sda) Bei der Revision des ETH-Gesetzes sind sich National- und Ständerat auch in der dritten Runde in kleinen Details weiterhin nicht einig. Der Nationalrat hält etwa daran fest, dass die Institutionen ein Beschwerderecht gegen Entscheide de ETH-Rats haben, der Ständerat lehnt dies ab.

Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH) versuchte am Donnerstag vergeblich, seine Ratskolleginnen und -Kollegen für den Kompromiss-Vorschlag von Ständerat Benedikt Würth (CVP/SG) zu gewinnen. Demnach solle das Beschwerderecht nur noch in zwei Bereichen eingeschränkt werden, bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden über Mittelzuweisungen.

Entscheide in diesen Bereichen könnten dann nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden. In anderen Bereichen soll der Entschluss des ETH-Rats abschliessend sein. Der Bundesrat unterstützt diesen Kompromiss, wie Bundesrat Guy Parmelin sagte. Anders die Mehrheit des Nationalrats: Er blieb mit 109 zu 79 Stimmen auf seiner Linie.

Uneinig sind sich die Räte zudem noch bei der Frage, wer die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Ständerat möchte, dass der Bundesrat Wahlbehörde ist, Nationalrat und Bundesrat möchten diese Aufgabe beim ETH-Rat belassen. Hier war es Matthias Aebischer (SP/BE), der vergeblich versuchte, den Nationalrat zu einem Umdenken zu bewegen. Die Mehrheit blieb beim ETH-Rat mit 119 zu 62 Stimmen.

Mit diesen Differenzen geht das Geschäft zurück an den Ständerat.