Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) am meisten ins Gewicht.
Die Kredite waren sowohl in der vorberatenden Finanzkommission (FK-S) als auch im Rat weitgehend unbestritten. Der Ständerat sprach im Vergleich zum Bundesrat aber zuätzlich 600 Millionen Franken für die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen - in Konsequenz der vorangegangenen Entscheide einer höheren Bundesbeteiligung im Covid-Gesetz.
Zusätzliche 50 Millionen Franken sieht die kleine Kammer zugunsten des Nachwuchs- und Breitensports vor - auch dies ist eine Folge zu den Änderungen im Covid-Gesetz.
Über die Nachtragskredite entscheidet als nächstes der Nationalrat.