Eine Differenz hat der Ständerat am Montag bereinigt. Dabei geht es um die kantonale Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Dafür werden 469 Millionen Franken veranschlagt. Der Bund soll die Kantone während acht Jahren unterstützen. Der tiefe Ausbildungslohn gilt als eine der Ursachen für die zu geringe Zahl von Abschlüssen.
Der Ständerat wollte diese Leistung der Kantone eigentlich für freiwillig erklären und hatte 369 Millionen Franken beantragt. Die Kleine Kammer folgte nun am Montag aber stillschweigend dem Nationalrat - "auch wenn es die Mehrheit der vorberatenden Kommission schmerzt, den Kantonen Vorschriften aufzuerlegen", wie Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW) sagte.
Vereinbarung als Bedingung
Die zweite - weiterhin offene Differenz - dreht sich um die Frage, für welche Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen, eine Vertragspflicht gelten soll. Der Ständerat wollte, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime von einer selbstständigen Abrechnung profitieren können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben.
Der Nationalrat sprach sich aber vergangene Woche erneut gegen diesen Zusatz aus. Auch für die Initianten ist das Wort "Vereinbarung" eine "Pièce de résistance", wie Ettlin sagte.
Am Montag legte der Ständerat dem Nationalrat nun einen Kompromissvorschlag vor. In den vergangenen Beratungen des Geschäfts machten FDP und SVP deutlich, dass sie durch die Vorlage massive Mehrkosten befürchten. Je mehr Leistungserbringer vorhanden seien und je mehr Leute abrechnen könnten, desto höher seien die Kosten, sagte etwa Verena Herzog (SVP/TG) im Herbst im Nationalrat.
Der Ständerat schlägt daher vor, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Verträge abschliessen müssen, mit welchen die mengenmässige Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, überwacht werden.
Für den Fall von ungerechtfertigtem Mengenwachstum müssen vorab Massnahmen zur Korrektur vereinbart werden. Sollten sich die Verbände nicht einigen können, soll der Bundesrat die Einzelheiten regeln.
Einigungskonferenz muss Lösung finden
Die Vorlage geht mit diesem Kompromissvorschlag in die Einigungskonferenz, welche eine abschliessende Lösung suchen muss. Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative soll noch in der Frühjahrssession unter Dach und Fach gebracht werden.
Gemäss Kommissionssprecher Ettlin wollen die Initianten danach über das weitere Vorgehen mit ihrer Initiative beraten.