Mit einem ersten Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.
Einen Experimentierartikel, der es erlaubt, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben, wollen grundsätzlich beide Kammern. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen. Uneinig bleiben sich die Räte über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte.
Umstrittene Liste
Eine Minderheit wollte die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen, lediglich Versicherern und Leistungserbringern einräumen und die Kantone dazu anhören. Sie unterlag aber mit 20 gegen 22 Stimmen. Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollten eine offenere Formulierung.
Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat keine abschliessende Auflistung von Bereichen, in denen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Den rot-grünen Antrag, dem Nationalrat zu folgen und den Katalog ins Gesetz zu schreiben, lehnte die kleine Kammer mit 24 zu 16 Stimmen und bei zwei Enthaltungen ab.
Auch der Bundesrat befürwortet die Liste. Über diese müsse das Parlament entscheiden und damit den rechtlichen Rahmen für diese Ausnahmen setzen, mahnte Gesundheitsminister Alain Berset. Bei Bedarf könnten die Räte die Liste ja auch anpassen.
Gefolgt ist der Ständerat dem Nationalrat hingegen bei der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife.
Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Der Ständerat hat allerdings Änderungen bei der Ausgestaltung angebracht.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.