Sp und Grünliberale (GLP) wollten das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Eine Mehrheit im Nationalrat wollte davon aber nichts wissen. Er lehnte einen entsprechenden Rückweisungsantrag von Min Li Marti (SP/ZH) mit 99 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Auch zwei Vorschläge der SP und der Grünen für einen direkten Gegenentwurf blieben chancenlos. Mit 102 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte der Nationalrat auch diese Anträge ab. Der eine Vorschlag sah vor, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgewählt werden können. Der zweite Vorschlag wollte zusätzlich eine Amtszeitbeschränkung einführen.
Grundlegend neue Pfeiler
Die Volksinitiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)" setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichterinnen und -richter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben. Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission.
Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten zusätzlich verhindern, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.
"Losverfahren sind systemfremd"
Justizministerin Karin Keller-Sutter sah indes keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, an der geltenden Praxis für die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter etwas zu ändern. Deshalb sei der Bundesrat auch gegen die vorgeschlagene Rückweisung an die Kommission und die beiden Gegenvorschläge. Kleinere Justierungen seien auch unter dem geltenden Recht möglich.
Die Einführung des Losentscheides wäre systemfremd, sagte Keller-Sutter. Losverfahren würden der politischen Tradition der Schweiz widersprechen und wären Fremdkörper in der Gesetzgebung. "Kein einziger Kantone wählt seine Richter per Los."
Der geltende freiwillige Proporz sei in der Schweiz tief verankert und müsse beibehalten werden, um die Transparenz weiter zu gewährleisten und die Unabhängigkeit des Bundesgerichts nicht zu gefährden, sagte Keller-Sutter weiter.
Aber auch der Bundesrat anerkennt "ein gewisses Spannungsverhältnis" zwischen einer unabhängigen Amtsführung und dem heutigen System, wie es in der Botschaft zum Bundesbeschluss heisst.
Viel Macht für eine Fachkommission?
Unter dem Strich anerkennt der Nationalrat einen gewissen Handlungsbedarf, etwa bei den heute festgesetzten Abgaben der Mandatsträger an die politischen Parteien oder der aktuell vorgesehenen Wiederwahl der Bundesrichterinnen und -richter nach sechs Jahren im Amt. Diese möglichen Schritte müssten aber in aller Ruhe geprüft werden, argumentierte eine Mehrheit des Rats.
Die Initiative weise zudem grundlegende Mängel auf, sagte Gabriela Suter (SP/AG). "Wollen wir wirklich einer Fachkommission soviel Macht geben?" Der Parteienproporz sei zwar auch nicht perfekt, aber doch um einiges geeigneter, um die Unabhängigkeit und Transparenz der Bundesrichter zu gewährleisten.
Auch Lilian Studer (EVP/AG) hielt gezielte punktuelle Anpassungen für nötig. Sie unterstützte die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. Die Kritik am heutigen Verfahren sei teilweise gerechtfertigt, sagte Studer. Insbesondere müssten auch Richter mit Bezug zu kleineren Parteien grössere Wahlchancen erhalten. Das Losverfahren sei aber keine anzustrebende Lösung.
Spiegel der Gesellschaft
Für Andreas Glarner (SVP/AG) gibt es keine sachliche Hinweise dafür, dass die Richterinnen und Richter unter geltendem Recht nicht unabhängig entscheiden, "ob immer richtig, ist andere Frage". Das Bundesgericht müsse ein Spiegel der Gesellschaft sein und dürfe deshalb auch das politische Spektrum widerspiegeln.
Trotz gewisser Schwächen sei die heutige Regelung "bei weitem die beste Lösung", ergänzte Lars Guggisberg (SVP/BE). Ein Losverfahren werde dem Gewicht des höchstrichterlichen Amtes in keiner Art und Weise gerecht.
Als nächstes beschäftigt sich der Ständerat mit der Initiative.