Das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich ist in die Jahre gekommen. Seit 1951 sind zahlreiche Änderungen im internationalen Steuerrecht erfolgt. Der Bundesrat hat deshalb am 4. November eine Gesetzesrevision verabschiedet.
Kern der Revision sind die Bestimmungen zum Verständigungsverfahren. Diese Verfahren dienen dazu, Fälle von Doppelbesteuerungen zwischen zwei Staaten einvernehmlich zu beseitigen.
Kommt es in einem Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, trotzdem zu einer Doppelbesteuerung, kann eine in der Schweiz ansässige Person beantragen, dass ein Verständigungsverfahren eröffnet wird.
Markanter Anstieg von Verfahren
Mit der Revision soll sichergestellt werden, dass auch künftig die Verständigungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden können, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die vorberatende Kommission. "Die Zahl dieser Verfahren hat in den vergangenen Jahren markant zugenommen. Es geht um viel Geld", ergänzte er. Das Gesetz sei wichtig für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz.
Finanzminister Ueli Maurer erwartet, dass mit der Gesetzesrevision die Verfahren effizienter durchgeführt werden können. Weil die Schweiz immer mehr Doppelbesteuerungen abschliesse und die internationale Vernetzung ständig wachse, nehme auch die Zahl der Verständigungsverfahren zu.
Neu ins Gesetz aufgenommen werden Bestimmungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Strafbestimmungen.
Der Ständerat zeigte sich grundsätzlich mit den Vorschlägen des Bundesrats einverstanden, ergänzte das Recht allerdings in einigen Punkten. So soll Gesuchstellern ein Anhörungsrecht eingeräumt werden. Des Weiteren sollen Verfahrensverzögerungen nicht zu Laster der Unternehmen gehen.
Der Ständerat hat der Vorlage ohne Gegenstimme angenommen. Das Geschäft geht an den Nationalrat.