(sda) Das Parlament ist sich noch immer nicht ganz einig über die Massnahmen, mit welchen die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden sollen. Umstritten ist, ob es für Projekte im Rahmen eines Experimentierartikels einen Blanko-Check geben soll oder nicht.

Grundsätzlich wollen beide Kammern einen Experimentierartikel. Dieser soll es erlauben, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen.

Uneinig sind sich die Räte aber, ob dafür ein Blanko-Check erteilt werden soll oder nicht: sprich, ob im Gesetz Bereiche aufgelistet werden sollen, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Der Ständerat ist gegen eine solche Auflistung.

Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, SP, GLP und FDP erneut dafür aus, einen solchen Katalog ins Gesetz zu schreiben. Es müsse klar sein, wofür dieser Pilotartikel stehe, sagte etwa Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Es könne doch nicht sein, dass alles gemacht werden dürfe, nur weil es ein Pilot sei.

Die Verwaltung habe zudem darauf hingewiesen, dass ein zu offener Artikel verfassungswidrig sei, sagte Jürg Mäder (GLP/ZH) im Namen der GLP. Es müsse verhindert werden, dass es zwar Pilotprojekte gebe würde, diese dann aber unter Juristen verhandelt werden müssten, weil es Unklarheiten gebe. Dafür brauche es eine Auflistung. Dadurch werde auch sichergestellt, dass "Pilotprojekte Pilotprojekte bleiben", sagte Philipp Nantermod (FDP/VS).

Angst vor eingeschränkter Innovation

Gegner der Liste äusserten die Angst, dass durch eine Auflistung die Innovation eingeschränkt werde. Ein Innovationsprozess sei kein Topdown-Prozess, sagte Thomas de Courten (SVP/BL) im Namen seiner Fraktion. Das Feld müsse offen sein. Der Ständerat habe ausserdem den Bedenken betreffend Verfassungsmässigkeit Rechnung getragen, sagte de Courten. Er habe in in einem zusätzlichen Artikel festgehalten, dass die Rechte von Projektteilnehmenden nicht verletzt werden dürften.

Auch die Mitte-Fraktion lehnte einen Katalog im Gesetz ab. "Wir haben einen Widerspruch, wenn wir eine Liste aufführen", sagte Lorenz Hess (CVP/BE) im Namen der Fraktion. Es sei die Idee gewesen, einen "wirklichen Experimentierartikel" zu schaffen. Eine Liste führe wieder zu einer Einschränkung.

Der Rat stimmte schliesslich mit 110 zu 80 Stimmen für eine Auflistung und hielt damit an seiner Linie fest. Der Ständerat muss nun wieder darüber beraten.

Mit Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.