(sda) Der Bundesrat soll strengere Massnahmen gegen übermässigen Motorenlärm ergreifen. Er soll etwa aufzeigen, wie Lärm verursachendes Tuning an Autos besser sanktioniert werden kann.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion der Verkehrskommission des Nationalrats (Urek-N) mit 119 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dabei soll der Bundesrat neben höheren Bussen auch den Führerausweisentzug, die Beschlagnahme des Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken in Betracht ziehen.

Einsatz von Lärm-Blitzern

Heute könne bei Lärmbelästigung kein Führerausweisentzug gemacht werden, sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Lenkerinnen und Lenker sollen daher in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Weiter soll geprüft werden, ob der Verkehrslärm stärker überwacht werden soll. Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, welche Instrumente dafür eingesetzt werden könnten. In der Motion ist etwa die Rede von Lärm-Blitzern, die wie Tempo-Blitzer funktionieren.

Eine Minderheit um SVP-Nationalrat Walter Wobmann (LU) beantragte, die Motion abzulehnen. Die Lärmbekämpfung sei im Gang, und so solle es weiter sein. Es würden ohnehin neue Messmethoden entwickelt, die später zum Einsatz kämen. Zudem sollen die Fahrzeuge, die heute legal eingelöst seien, weiterlaufen können. Wer mit einem Fahrzeug unterwegs sei, das nicht eingelöst ist, könne schon heute gebüsst werden.

Auto-Poser zur Rechenschaft ziehen

Die heutigen Sanktionsmöglichkeiten genügten nicht, sagte auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat wolle sich darauf konzentrieren, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Bei den sogenannten Auto-Posern gehe es um übermässiger Lärm, der ganz einfach verhindert werden könnte. "Es ist besonders ärgerlich, dass einige wenige Personen mit ihrem Verhalten die weitgehenden und milliardenschweren Lärmschutzmassnahmen zunichte machen", sagte Sommaruga. Das mache keinen Sinn. Die Motion sei daher anzunehmen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.