(sda) Das Parlament wünscht sich gesetzliche Grundlagen, die garantieren, dass Biomasseanlagen für die Stromproduktion wirtschaftlich betrieben werden können. Der Bundesrat muss nun handeln.

Der Nationalrat überwies am Mittwoch oppositionslos eine Motion von Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) und folgte damit der Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N). Biomasseanlagen nutzten brach liegende Ressourcen und könnten namentlich im Winterhalbjahr zur sicheren Stromversorgung beitragen, fand die Urek-N.

Biomasseanlagen produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz. Sie weisen aber laut Fässler hohe Betriebskosten aus. Es sei zu befürchten, dass dadurch die Produktion sinken werde, begründete er seinen Vorstoss.

Der Bundesrat verwies auf den Entwurf für das revidierte Energiegesetz. Dort seien Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Biomasseanlagen vorgesehen.