Grundsätzlich gegen jegliche die Änderungen bei der Rechnungslegung sprach sich am Donnerstag die SVP aus. Sie stellte den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten. Pirmin Schwander (SVP/SZ) erklärte für seine Fraktion, dass die Anpassungen nicht verfassungskonform seien, weil die Schuldbremse neu aus der Erfolgsrechnung abgeleitet werde. "Nur mit einer Finanzierungsrechnung können wir klar verfolgen, ob die Schuldenbremse eingehalten wird oder nicht."
Schwander verwies auf die Volksabstimmung vom 22. Juni 2001. Damals hatte die Schweiz dem Grundsatz in der Verfassung zugestimmt, dass die Schuldenbremse mit der Finanzierungsrechnung verfolgt wird.
Alle anderen Fraktionen und der Bundesrat sehen jedoch keine Verfassungsverletzung, wenn sich das Parlament künftig mit der Erfolgsrechnung und nicht mehr mit der Finanzierungsrechnung beschäftigt. "An der Schuldenbremse ändert sich nichts", sagte Finanzminister Ueli Maurer.
Die grosse Kammer trat schliesslich mit 156 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Geschäft ein. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen einzig aus der SVP. In den Detailberatung lehnte der Nationalrat alle Minderheitsanträge ab und folgte dem Ständerat.
Keine Chance hatte etwa der Vorschlag von Roland Fischer (GLP/LU), das Budget vollständig über die Erfolgsrechnung zu steuern. Diese Regelung würde eine Verfassungsänderung benötigen, gab Finanzminister Maurer zu bedenken. Der Antrag wurde mit 113 zu 79 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Svp wehrte sich auch gegen Anpassungen bei der Bewilligung von Nachtragskrediten. Diese Minderheitsanträge wurden von allen anderen Fraktionen geschlossen abgelehnt. Die Änderungen sollten zu einem Bürokratieabbau im Nachtragsverfahren führen, sagte Finanzminister Maurer. Die Vereinfachung sieht zum Beispiel vor, dass gesetzlich gebundene Nachtragskredite nicht mehr ins Parlament kommen. Zudem können die Verwaltungen über kleine Nachtragskredite eigenständig verfügen.
Eine Minderheit um die Berner Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne) wollte schliesslich einen Absatz ins Gesetz aufnehmen, der vom Bundesrat verlangt, bei der Rechnungskontrolle auch die Risiken und die Kosten und den Nutzen für die Umwelt zu berücksichtigen. Dieser Antrag wurde mit 109 zu 84 Stimmen abgelehnt.
Bessere Lesbarkeit
Ziel der Revision ist es, dass die Rechnungslegung verständlicher und besser lesbar wird. Der Bund passt sich nun den Kantonen und Gemeinden an. Im Vordergrund stehen soll neu die Erfolgsrechnung und nicht die Finanzierungsrechnung. Das Bild des Finanzhaushaltes soll so möglichst realistisch dargestellt werden.
Damit sämtliche Abgrenzungen und Rückstellungen einheitlich in die Finanzierungsrechnung übernommen werden können, muss auch der Ausgaben- und Einnahmebegriff angepasst werden.
Dadurch werden die Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Erfolgsrechnung auf das Wesentliche reduziert, nämlich auf den unterschiedlichen Umgang mit Investitionen.
Kritik an Überschüssen
In den vergangen Jahren schloss die Bundesrechnung jeweils besser ab als budgetiert. 2019 betrug der Überschuss zum Beispiel 3,1 Milliarden Franken statt der budgetierten 1,2 Milliarden Franken.
Ein Teil dieser Differenz lässt sich mit den Rückstellungen für die Verrechnungssteuer erklären, die schwierig zu budgetieren sind.
Die Bildung der Rückstellung wird jeweils finanzierungswirksam verbucht und reduziert damit das Finanzierungsergebnis. So hätte zum Beispiel 2019 der Überschuss ohne Rückstellung 3,5 Milliarden Franken betragen.
2017 überwiesen die Räte eine Motion von Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) an den Bundesrat, die eine Korrektur der Praxis verlangte: Die Rechnung des Bundes solle so angepasst werden, dass möglichst weitgehend die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Konkret sollen Rückforderungen von Verrechnungssteuern dann im Bundesbudget verbucht werden, wenn sie tatsächlich anfallen.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.